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Das dynamische Bieterverfahren – Preistreiberei oder moderne Verkaufsstrategie?

Wer die Immobilienportale nach Verkaufsobjekten absucht, liest zunehmend, dass diese im Bieterverfahren oder Angebotsverfahren verkauft werden.

Doch was genau ist das?

Knapp formuliert möchte der Eigentümer beim dynamischen Bieterverfahren seine Immobilie zum bestmöglichen Preis verkaufen. Es wird ein Preis ermittelt und mit dem Exposé veröffentlicht, der wie ein Startpreis zu betrachten ist. Alle Interessenten können einen Preis nennen. Der Höchstbietende bekommt die Immobilie letztendlich zum Kauf angeboten.

Ist das neu?

Nein, Nachlassverwalter arbeiten in der Regel so, denn Sie sind vom Gericht verpflichtet für Erben oder unter Betreuung stehende Eigentümer den bestmöglichen Preis zu erzielen. Diese Aufgabe kann man nur erfüllen, wenn man im Bieterverfahren verkauft. Eher ungewöhnlich ist es bei privaten Verkäufen. Es macht aber durchaus Sinn bei Immobilien, die durch irgendeine Eigenschaft nicht in die sonst übliche Preisgestaltung passen. Das kann eine besonders große Nutzfläche sein wie bei ausgebauten Kellern oder Spitzböden, die nicht in die Quadratmeter der Wohnfläche eingerechnet werden können oder ein außergewöhnliches Grundstück. In jedem Fall ist bei einem Bieterverfahren, das mit Hilfe eines seriösen Maklers durchgeführt wird, von Anfang an bekannt, dass geboten werden soll und die Preisentwicklung ist transparent. Ihnen sollte zudem jederzeit ermöglicht werden, mit Sachverständigen die Immobilie zu besichtigen.

Wie findet der Prozess genau statt?

Wir können nicht für andere Maklerbüros sprechen, sondern nur für die eigene Arbeitsweise, mit der wir von Weber Immobilien seit vielen Jahren erfolgreich mit Nachlassverwaltern zusammenarbeiten. Zunächst wird die Immobilie unter vorsichtiger Berücksichtigung der Lage und der Ausstattung nach den klassischen Bewertungsverfahren ermittelt. Weber Immobilien veröffentlicht dann einen etwas niedrigeren Preis mit dem Exposé zusammen. Es handelt sich um ein Anfangsangebot. Alle Interessenten werden zu einer Besichtigung eingeladen und haben die Gelegenheit mit einem unserer Makler die Immobilie zu besichtigen und Fragen zu stellen. Bei der Besichtigung vor Ort wird ein Besichtigungsnachweis ausgefüllt. Die Interessenten, die kaufen möchten, werden in einen objektbezogenen Emailverteiler aufgenommen und erhalten weitere Informationen über einen Dropbox-Link. In der Dropbox sind  alle relevanten Informationen und Unterlagen zusammengestellt. Mit diesen Unterlagen können die Interessenten schon Termine bei Banken und Finanzierern machen und die eigene Liquidität ermitteln lassen. Auch können Folgetermine mit Gutachtern oder Handwerkern zusammen ausgemacht werden, um sich Zweit- und Drittmeinungen einzuholen. Wir möchten, dass alle Ihre Fragen beantwortet werden. Ab dem Zeitpunkt können auch Gebote in Schriftform (Email genügt) abgegeben werden. Über den objektbezogenen Emailverteiler, in dem alle Kunden in „bbc“ mitlesen können, erfolgen regelmäßige Updates mit Angaben zur aktuellen Entwicklung der Gebote. Wenn mehrere Interessenten am Erwerb der Immobilie interessiert sind und gleich hohe, bzw. sehr dicht beieinander liegende Gebote abgegeben haben, so werden alle Interessenten (Emailverteiler) auf die Möglichkeit zur Abgabe eines höheren Gebots hingewiesen. Hier bestehen nun die folgenden Möglichkeiten:

a.) Interessenten geben per Email ein höheres Gebot ab oder

b.) Interessenten entscheiden sich auf Grund der aktuellen Gebotshöhe gegen die Abgabe eines weiteren Gebots und schicken eine Email, dass kein Interesse mehr besteht. Sie werden dann aus dem Verteiler genommen. Sollten nun weiterhin mehrere, in der Höhe identische oder dicht beisammen liegende Angebote vorliegen, so wird eine finale Gebotsfrist festgesetzt, die es den Interessenten ermöglicht, bis zu einem festgesetzten Tag und einer festgesetzten Uhrzeit ein verbindliches Höchstgebot abgeben zu können, das nach Ablauf der Frist nicht nachverhandelt werden kann und somit in der Höhe für Sie bindend ist.

Innerhalb der finalen Gebotsfrist erfolgen keine Informationen über den aktuellen Stand der abgegebenen Gebote, damit Chancengleichheit gewahrt ist. Nach Ablauf der Frist werden alle Bietenden per Email informiert, ob sie den Zuschlag erhalten und somit das höchste Gebot abgegeben haben.

Ist das nicht Preistreiberei?

Nein, denn der Interessent wird vor Ort nicht zur Abgabe eines Gebots genötigt. Nicht der Verkäufer legt fest, was er für seine Immobilie haben möchte, sondern Sie als Interessenten nennen den Preis, zu dem Sie die Immobilie gerne erwerben möchten. Natürlich können bei den einzelnen Geboten auch persönliche Preferenzen berücksichtigt worden sein. Es werden auch keine Interessenten gruppenweise eingeladen, die sich möglicherweise gegenseitig zu höheren Geboten anstacheln. Zudem wird jederzeit ermöglicht, sich Expertenmeinungen von Dritten einzuholen, denen Sie Ihr Vertrauen entgegen bringen. Der Markt reguliert den Preis – Sie sehen, was andere Interessenten bereit sind zu bezahlen.

HändeschüttelnIch möchte mitbieten. Was muss ich noch beachten?

Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihres Gebots, dass die Erwerbsnebenkosten (Maklercourtage, Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer u.Ä.) zum Kaufpreis dazu kommen. Sie sind NICHT in Ihrem abgegebenen Angebotspreis enthalten (Ihr Gebot = Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten).

 

Noch Fragen? Dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne. Möchten Sie eine Wohnimmobilie verkaufen. Dann sind Sie hier genau richtig. Wir sind als Immobilienmakler seit über 20 Jahren erfolgreich im Rhein-Main-Gebiet tätig. Unsere Büros befinden sich in Hattersheim am Main und in Walluf im Rheingau

 

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Was ist meine Immobilie wert?

Es kann vielfältige Gründe haben, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Unabhängig von den Beweggründen, soll der Verkauf meistens in einer überschaubaren Zeitspanne umgesetzt werden und das zum bestmöglichen Preis. Die Entscheidung, ob Sie den Verkauf mit professioneller Unterstützung eines Immobilienmaklers oder in Eigenregie durchführen möchten, können wir für Sie nicht treffen. Wir können Sie jedoch mit fachlichen Informationen zum anstehenden Verkauf versorgen und Ihnen mögliche Fehlerquellen aufzeigen, die Sie vermeiden können.

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